LEISTUNGEN
Wir bieten:
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
Die Geldbeträge zum Einkauf von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung bei Ihrem Pflegedienst sind zum 01.01.2010 angehoben worden.
In der Pflegestufe I wurde der Betrag von bisher 420 € auf 440 € angehoben.
In der Pflegestufe II stehen statt 980 € jetzt 1.040 € zur Verfügung.
In der Pflegestufe III können Sie anstatt über 1.470 € jetzt über 1.510 € verfügen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen wurde von bisher 460 € jährlich auf 1200 € bzw. 2400 € jährlich angehoben. Mit diesem Geld können Sie bei Ihrem Pflegedienst Leistungen wie z.B. Einkaufen, Beaufsichtigung oder Beschäftigung stundenweise abrufen.
Bei der Beantragung ist der Pflegedienst gerne behilflich.
Bisher wurden diese Leistung nur für Kunden mit mindestens Pflegestufe I bewilligt, das hat sich geändert. Auch Menschen ohne Pflegestufe haben Anspruch auf diese Leistungen.
Tagespflege
Zukünftig können Sie eine Tagespflegeeinrichtung besuchen, ohne auf Leistungen der häuslichen Pflege verzichten zu müssen.
Hierfür können Sie zusätzliche Mittel erhalten.
Fragen Sie Ihren Pflegedienst.
Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe [mehr] [169 KB]
gültig ab dem 01.03.2008
| Bis zur zuerkannten Pflegestufe erfolgt die Abrechnung direkt mit der zuständigen Pflegekasse. Kosten, die über die Leistungen der Pflegekasse (gem. Pflegestufe) hinaus gehen, werden privat in Rechnung gestellt. |
Kranken- und Behandlungspflege
- Spritzen (z.B. Insulin)
- Verbandwechsel
- Katheterpflege
- Stomapflege
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Dekubitusbehandlung
| Für die Behandlungspflege gilt: Nach Verordnung durch den Arzt und Genehmigung durch die Krankenkasse wird diese Leistung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Private Leistungen [mehr] werden dem Kunden in Rechnung gestellt und können auch nicht über die Pflege- oder Krankenkasse refinanziert werden. |
Hauswirtschaft
- Einkaufen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Putzen
- Abholung von Rezepten
Sozialbetreuung und Urlaubspflege
- Hilfestellung und Beratung bei Anträgen
- Durchführung der von der Pflegekasse erforderlichen Beratungsbesuche
- u.v.a.m.
Beratungsleistung durch den Pflegeberater
Diese Leistung wird vom pflegenden Angehörigen in Auftrag gegeben und kann über die meisten Pflegekassen abgerechnet werden.
Abrufbar ist diese bei allen Fragen rund um die Pflege. Der Gepflegte bzw. die zu pflegende Person muss aber bereits über eine zuerkannte Pflegestufe verfügen. (Zu Einzelheiten geben wir gerne - auch telefonisch - Auskunft.)
Überleitungspflege
Diese kann von den Krankenhäusern kostenlos in Anspruch genommen werden. Wir organisieren die Überleitung vom Krankenhaus nach Hause.
Diese Leistung erbringen wir auch für Patienten, die nicht in unserer Versorgung sind oder nicht zu uns kommen wollen; die Beratung erfolgt neutral. Allerdings muss der Patient über eine zuerkannte Pflegestufe verfügen.
Auch diese Kosten können über fast alle Pflegekassen abgerechnet werden. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.
Bei allen Anträgen sind wir gerne behilflich.
